Gesundheitsamt Mitte erlässt Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen

Pressemitteilung Nr. 366/2020 vom 12.10.2020

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Mithilfe von Quarantäne-Maßnahmen ist es gelungen, den Anstieg der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus erheblich zu verlangsamen. Da nach wie vor weder ein Impfstoff noch eine wirksame Therapie zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgeschehens und einer möglichen Überforderung des Gesundheitssystems unvermindert fort.

Gerade angesichts schwerer und lebensbedrohender Krankheitsverläufe muss es Ziel sein, durch geeignete Maßnahmen, wie Isolation von Kontaktpersonen mit engem Kontakt zu COVID-19-Fällen, von Verdachtspersonen, die aufgrund einschlägiger Symptomatik auf SARS-CoV-2 getestet werden und von Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, eine Ausbreitung soweit wie möglich zu verlangsamen. Nur so können auch Risikogruppen ausreichend geschützt werden. Die Isolation ist dabei aus infektionsmedizinischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten.

Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt Mitte nun eine Allgemeinverfügung erlassen, um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Virus vorgehen zu können. Die Regelungen gelten für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Mitte haben oder zuletzt hatten.

Betroffene Personen sind: Kontaktpersonen der Kategorie I, Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die eine Testung angeordnet wurde. Außerdem fallen positiv getestete Personen in den Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung.

Diese Menschen müssen sich ab sofort unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts oder nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Eine Quarantäne muss nicht mehr im Einzelfall vom Gesundheitsamt angeordnet werden, sie tritt automatisch in Kraft, wenn die entsprechenden Kriterien der Allgemeinverfügung erfüllt werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen: https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/#ges

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, Tel.: (030) 9018-44600