Ergebnisse der gemeinsamen Schwerpunktaktion der Berliner Ordnungsämter gegen ordnungswidriges Verhalten von Hundehalterinnen und Hundehaltern

Pressemitteilung Nr. 422/2019 vom 24.10.2019

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel und die Ordnungsämter von Berlin informieren:

In der 42. Kalenderwoche 2019 haben die Berliner Ordnungsämter eine gemeinsame Kontrollaktion mit dem Schwerpunkt ordnungswidriges Verhalten von Hundehalterinnen und Hundehaltern durchgeführt. Kontrolliert wurden von den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) u.a.
  • das Freilaufenlassen von Hunden auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen
  • das Vorhandensein der Steuerplakette
  • das Vorhandensein eines Chips
  • die Beachtung des Hundemitnahmeverbotes auf Spielplätzen
  • und bei den entsprechenden Rassehunden sowohl die Einhaltung der Maulkorb- und Leinenpflicht, das Vorhandensein der grünen Plakette als auch des Sachkundenachweises.
Es wurden insgesamt ca. 1.200 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 610 Verstöße festgestellt. Die TOP-3 der festgestellten Verstöße waren:
  • Feststellungen über das Freilaufenlassen eines Hundes in Grünanlagen bzw. im öffentlichen Straßenraum: 294
  • Feststellungen zum Fehlen der Steuerplakette: 146
  • Feststellungen über das Fehlen der „Halterplakette“: 91
Die weiteren festgestellten Verstöße waren:
  • Verstöße bei Listenhunden: 51
  • Fehlen eines Chips: 17
  • Missachtung des Mitnahmeverbotes auf Spielplätzen: 11

Die Berliner Ordnungsämter zeigen sich nach der gemeinsamen Schwerpunktaktion zufrieden mit dem Ergebnis. Hauptziel war es, Hundehalterinnen und Hundehalter für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sensibilisieren sowie für die Einhaltung der Regeln zu werben. Das Interesse an der Schwerpunktaktion von Seiten der Öffentlichkeit war groß. In den Gesprächen mit den Hundehalterinnen und Haltern als auch mit den hinweisgebenden Bürgerinnen und Bürgern zeigte sich, dass vielfach Unklarheit und Unsicherheit über die derzeitige Rechtslage besteht. So mussten die AOD-Kräfte vielfach Hinweise zur Leinenpflicht geben und darüber aufklären, dass das Ordnungsamt grundsätzlich den öffentlichen Raum und nicht Privatflächen kontrolliert.

Bei Interesse an der Rechtslage kann die folgende Webseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung genutzt werden: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

Ebenso gibt es folgende FAQ: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/faq-hundegesetz-stand-1-oktober-2018-langfassung.pdf

Die Hundekontrollen werden von den Berliner Ordnungsämtern im Rahmen der regulären Streifen und im Rahmen der personellen Ressourcen im geregelten Dienstbetrieb fortgesetzt. Die nächste gemeinsame Schwerpunktaktion der Berliner Ordnungsämter wird im Frühjahr 2020 stattfinden. Das Thema ist aktuell noch offen.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de