Abwendungsvereinbarung zum Vorkaufsrecht Amsterdamer Str. 14 / Malplaquetstraße 25

Pressemitteilung Nr. 028/2018 vom 19.01.2018

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Das gesetzliche Vorkaufsrecht stellt ein wesentliches Instrument zur Sicherung der städtebaulichen Ziele in sozialen Erhaltungsgebieten dar. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts soll die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen wirksam geschützt werden.

Erstmals hat der Bezirk Mitte bei diesem Wohngebäude entsprechend dem zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken ausgehandelten Leitfaden zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts gehandelt.

Als Erwerber für den Bezirk stand die Wohnungsbaugesellschaft Mitte WBM bereit, der Bezirk bedankt sich an dieser Stelle für die enge und vertrauensvolle Kooperation.

Als alternativer Erwerber standen auf Initiative der Mietergemeinschaft AmMa65 zwei Genossenschaften bereit, die mit der Mietergemeinschaft bereits einen groben Sanierungsfahrplan ausgehandelt hatten. Auch für dieses Engagement bedankt sich der Bezirk an dieser Stelle ausdrücklich und hofft, dass das Modell eventuell bei einem anderen Haus zur Anwendung kommt.

‎Dem Erwerber ist vor Ausübung des Vorkaufsrechts die Gelegenheit zu geben, eine Abwendungsvereinbarung (um den Vorkauf abzuwenden) zu unterzeichnen und so einvernehmlich die Ziele der Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum für die angestammte Bevölkerungsstruktur zu erreichen.

Im Bezirk Mitte von Berlin ist es nunmehr erstmals gelungen eine Abwendungsvereinbarung mit einem Käufer abzuschließen. Die Abwendungsvereinbarung zum Grundstück Amsterdamer Straße 14 / Malplaquetstraße 25 schützt im Zusammenhang mit der sonstigen Prüf– und Genehmigungspraxis die Bewohner unter anderem vor der Umwandlung ihrer Wohnungen in Wohnungseigentum für die nächsten 20 Jahre und vor Modernisierungsmaßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandart überschreiten.

Außerdem können durch die geltenden Verordnungsmieten die aus der Modernisierungsumlage resultierenden Mietsteigerungen begrenzt werden. Je nach Wohnungsgröße dürfen die Nettokaltmieten in diesem Haus nach Modernisierung in etwa 5,50 bis ‎6,50 €/qm nicht übersteigen.
Die Vereinbarung ist mit Vertragsstrafen bewehrt.

Damit konnte ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur im Milieuschutzgebiet Leopoldplatz geleistet werden.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe , Tel.: (030) 9018-44600