Das Kernstück der Leitlinien sind die folgenden neun Grundsätze, an denen sich zukünftig alle Bürger*innenbeteiligungsverfahren in Berlin-Mitte orientieren sollen:
Leitlinien für Bürgerbeteiligung
Bild: Sozialraumorientiere Planungskoordination
Berlin-Mitte hat sich als erster Berliner Bezirk Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung gegeben und somit klare Grundsätze und Regelungen für zukünftige Beteiligungsprozesse definiert.
Die Leitlinien wurden durch eine Arbeitsgruppe (AG) bestehend aus Mitgliedern der Bürgerschaft, der Verwaltung und der Politik sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erarbeitet.
Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Berlin-Mitte
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Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung 2024
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Frühzeitige Information
Es wird frühzeitig über geplante Vorhaben und damit verbundene Entscheidungsprozesse innerhalb des Bezirks informiert.
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Ergebnisoffene Prozesse
Die Beteiligungsverfahren sind ergebnisoffene Prozesse. Die Beteiligung startet zu einem Zeitpunkt, an dem wesentlicher Entscheidungsspielraum für den Gegenstand der Beteiligung besteht. Beteiligung braucht Zeit.
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Klare Kommunikation
Die Zielsetzung, der Gestaltungsspielraum und der zeitliche Rahmen werden zu Beginn des Beteiligungsverfahrens deutlich dargestellt. Ebenfalls werden die rechtlichen und inhaltlichen Grenzen des Beteiligungsverfahrens klar benannt. Der Prozess wird für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent kommuniziert. Geeignete Wege dafür werden eröffnet.
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Zielgruppengerechte Ansprache
Alle Bevölkerungsgruppen sollen die Möglichkeit haben, sich aktiv in Beteiligungsverfahren einzubringen. Hürden für die Beteiligung werden durch eine zielgruppengerechte Ansprache und passende Beteiligungsformate abgebaut.
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Anerkennung der Interessenvielfalt
Eine gute Bürger*innenbeteiligung erkennt die Interessenvielfalt verschiedener Gruppen innerhalb des Bezirks an. Die vielseitigen Erfahrungen, der Sachverstand und die Perspektiven aus Bürgerschaft, Verwaltung und Politik werden innerhalb des Beteiligungsprozesses zusammengetragen und wertgeschätzt. Kontroverse Themen werden lösungsorientiert diskutiert.
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Dialogbereitschaft
Gute Bürger*innenbeteiligung erfordert eine Dialogbereitschaft von allen Seiten. Zu Beginn des Prozesses festgelegte Spielregeln werden von allen Beteiligten eingehalten. Fairness und Respekt sind wichtige Werte in allen Diskussionsprozessen. Alle Beteiligten bringen sich konstruktiv in das Verfahren ein. Bürger*innenbeteiligung macht nur Sinn, wenn sich die Beteiligten darauf verständigen können, dass sie zur Verbesserung des jeweiligen Vorhabens beitragen wollen. Wenn in kontroversen Diskussionen kein Konsens erreicht werden kann, ist es Ziel, einen Kompromiss zu finden. Es bedarf eines strukturierten Verfahrens, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
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Verbindlichkeit
Gute Bürger*innenbeteiligung setzt auf Verbindlichkeit. Die erarbeiteten Ergebnisse werden verbindlich und verlässlich umgesetzt, bzw. erläutert, welche Gründe dem entgegenstehen.
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Dokumentation
Die Ergebnisse des Verfahrens werden zeitnah dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird transparent dargelegt, wie Entscheidungen zu Stande gekommen sind und welche weiteren Schritte geplant sind. Gemeinsam erzielte Erfolge werden besonders kommuniziert, um die Beteiligungskultur im Bezirk zu stärken.
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Ausreichende Ressourcen
Gute Bürger*innenbeteiligung braucht personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen – diese sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die Beteiligten eines Verfahrens tragen die Verantwortung dafür, im Verfahren sowie bei den Lösungsvorschlägen sorgsam mit den Ressourcen umzugehen.
Kontakt
Büro für Bürger*innenbeteiligung (intern)
Stefan Kunath
SPK 4
Christopher Bindig
SPK 5
Büro für Bürger*innenbeteiligung (extern)
Maren Goll
L.I.S.T. GmbH