Erbbaurechtsvergabe

Paragraphenzeichen

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, bei welchem Sie verpflichtet sind gegen Zahlung eines Erbbauzinses ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten.

Funktionsweise:
  • Vertrag: Der Erbbaurechtsvertrag wird zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Erbbaurechtgeber) und dem Erbbaurechtsnehmer geschlossen.
  • Erbbauzins: Der Erbbaurechtsnehmer zahlt dem Erbbaurechtgeber einen monatlichen Erbbauzins, der in der Regel auf der Grundlage des Bodenrichtwerts und einem festgelegten Erbbauzinssatz berechnet wird.
  • Beispielrechnung Grundstück Hadubrandweg 10; 456 m²
    265.118,40 € (Bodenrichtwert) x 4 % (Erbbauzinssatz) =
    10.604,74 € p.a. = 883,73 € monatlich)]
  • Bebauung: Der Erbbaurechtsnehmer ist verpflichtet das Grundstück gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den baurechtlichen Vorschriften zu bebauen. Der Erbbaurechtsnehmer beantragt die Baugenehmigung für das Bauwerk.
  • Eigentum am Bauwerk: Der Erbbaurechtsnehmer ist Eigentümer des auf dem Grundstück errichteten Bauwerks.
  • Rückgabe des Grundstücks: Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags fällt das Grundstück inklusive des Bauwerks an den Erbbaurechtgeber zurück. Der Erbbaurechtgeber leistet für das Bauwerk eine Entschädigung gem. dem aktuellen Wert.