Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Spielplatzformen bei Spielplatzneubauten und -sanierungen zu berücksichtigen:
- Klangspielplatz
- Inklusionsspielplatz
- Spielplatz zum Riechen und Tasten
- Regenwasserspielplatz
- Naturerfahrungsräume
Es soll ermittelt werden, ob neue Flächen in Frage kommen oder bestehende Spielplätze grundsätzlich so ausgestattet bzw. ertüchtigt werden können, dass sie für die oben genannten Spielplatzformen genutzt werden können.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, im Falle der grundsätzlichen Eignung eines Standortes eine grobe Kostenschätzung zur Realisierung des jeweiligen Spielplatzes vorzulegen.
Neue Versiegelung soll durch geeignete Bodenbeläge minimiert und Versickerung weiterhin möglich gemacht werden, insofern es kein Regenwasserspielplatz ist und damit viel Wasser verloren gehen würde. Naturmaterialien sind bevorzugt zu verwenden.
Bei der Auswahl der Standorte und Überlegungen zur konkreten Umsetzung ist die Spielplatzkommission einzubeziehen.
Der BVV ist bis Februar 2023 Bericht zu erstatten.
Ursprungsdrucksache
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Standortprüfungen für folgende Spielplatzformen durchzuführen:
- Klangspielplatz
- Inklusionsspielplatz
- Spielplatz zum Riechen und Tasten
- Regenwasserspielplatz
Es soll ermittelt werden, ob neue Flächen in Frage kommen oder bestehende Spielplätze grundsätzlich so ausgestattet bzw. ertüchtigt werden können, dass sie für die oben genannten Spielplatzformen genutzt werden können.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, im Falle der grundsätzlichen Eignung eines Standortes eine grobe Kostenschätzung zur Realisierung des jeweiligen Spielplatzes vorzulegen.
Bei der Auswahl der Standorte und Überlegungen zur konkreten Umsetzung ist die Spielplatzkommission einzubeziehen.
Der BVV ist bis Februar 2023 Bericht zu erstatten.