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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Abstimmung über die Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Protokollkontrolle |
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Ö 3 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 4 |
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Überwiesene Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Weiterentwicklung des Wernerbadareals |
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2110/VI |
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24.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.2.8 - überwiesen |
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08.03.2011 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt |
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Ö 6.3 - vertagt |
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09.03.2011 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.2 - erledigt |
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Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss:Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag mit folgendem Zusatz zu beschließen. Der JHA kann dem Ziel der Nutzung des Areals des ehemaligen Wernerbades als KITA-, Sport- und Freizeitfläche für den Stadtteil im Grundsatz zustimmen. Aus fachlicher Sicht ist das Ansinnen vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs und der vorhandenen Unterversorgung in den genannten Bereichen zu begrüßen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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16.03.2011 - Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr |
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Ö 6.4 - vertagt |
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12.04.2011 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt |
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Ö 6.3 - vertagt |
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20.04.2011 - Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr |
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Ö 5.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss:Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss: Der Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr hat in seiner Sitzung am 20.04.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, den Antrag zu beschließen.
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10.05.2011 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt |
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Ö 5.2 - vertagt |
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07.06.2011 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt |
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Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Die BVV möge beschließen:Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist. Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Landes in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren Urspungstext: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist. Ein Verkauf des Grundstückes ist nur unter der Rahmenbedingung anzustreben, dass der Eigentümer seiner Verantwortung gerecht wird, Nachnutzungen zu ermöglichen, welche der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen und die Gemeinbedarfe nach Sport- und Erholungsflächen, öffentlichen Grünflächen und natürlichen Gewässern, Kita-Flächen sowie Kinderspielplätzen/Kinderplanschen berücksichtigen. Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Areals sind in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren. Eine Übertragung an den Bezirk ist nur unter der Maßgabe zu verfolgen, dass auch die entsprechenden Mittel zur Entwicklung des Areals bereitgestellt werden.
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15.09.2011 - Hauptausschuss |
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Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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BVV möge beschließen:Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist. Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Landes sind in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren. Ursprungsantrag: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist. Ein Verkauf des Grundstückes ist nur unter der Rahmenbedingung anzustreben, dass der Eigentümer seiner Verantwortung gerecht wird, Nachnutzungen zu ermöglichen, welche der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen und die Gemeinbedarfe nach Sport- und Erholungsflächen, öffentlichen Grünflächen und natürlichen Gewässern, Kita-Flächen sowie Kinderspielplätzen/Kinderplanschen berücksichtigen. Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Areals sind in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren. Eine Übertragung an den Bezirk ist nur unter der Maßgabe zu verfolgen, dass auch die entsprechenden Mittel zur Entwicklung des Areals bereitgestellt werden.
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29.09.2011 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 6.2 - mit Änderungen in der BVV beschlossen |
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Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist, und vorzuschlagen, Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Landes Berlin in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren.
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14.03.2012 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV |
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Ö 3.3 - |
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Ö 4.2 |
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Standort Wernerbad als Freizeit- und Erholungsfläche planungsrechtlich sichern |
![Geänderter Beschluss](/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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1921/VI |
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Ö 4.3 |
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Untersagung von Genehmigungen für Spielhallen aller Art |
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2153/VI |
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Ö 5 |
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Nachtragstagesordnung |
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Ö 5.1 |
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Probleme im Cecilienviertel |
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2224/VI |
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Ö 5.2 |
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Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes 10-1 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 10-1 für das Gelände zwischen Buckower Ring, nördlicher Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstücks Warener Straße 5, westliche Grenze des Grundstücks Warener Straße 5 und ihrer südlichen Verlängerung, Warener Straße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1342/III) |
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2238/VI |
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Ö 5.3 |
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Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre XXIII-26/22 für das Grundstück Reißiger Straße 47 A im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXIII-26 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 1345/III) |
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2239/VI |
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Ö 6 |
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Tagesordnung für die nächste Sitzung |
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Ö 7 |
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Sonstiges |
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