Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes 10-1 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 10-1 für das Gelände zwischen Buckower Ring, nördlicher Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstücks Warener Straße 5, westliche Grenze des Grundstücks Warener Straße 5 und ihrer südlichen Verlängerung, Warener Straße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1342/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 07.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:03 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2238/VI Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes 10-1 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 10-1 für das Gelände zwischen Buckower Ring, nördlicher Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstücks Warener Straße 5, westliche Grenze des Grundstücks Warener Straße 5 und ihrer südlichen Verlängerung, Warener Straße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1342/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadt (V)Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
   BzStR ÖkStadt (V)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kurze Information zum Gegenstand

Kurze Information zum Gegenstand.

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 07

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 07.06.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit neun Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

1.       Der Bebauungsplan 10-1 vom 04. Oktober 2010 mit seiner Begründung vom
Januar 2011 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
 

2.       Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes10-1 gemäß § 12
Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.


 
 

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