Auszug - Weiterentwicklung des Wernerbadareals  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 07.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:03 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2110/VI Weiterentwicklung des Wernerbadareals
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Pohle informiert über den Sachstand

Frau Pohle informiert über den Sachstand.

·         Berliner Bäderbetriebe verkaufen Fläche, suchen Investor. z. B. seniorengerechtes Wohnen.
Übertragung an Bezirk nicht möglich, Bezirk hat auch keine Mittel, weder sich am Bieterverfahren zu beteiligen noch das Gelände zu betreiben.
Am Bebauungsplanverfahren wird gearbeitet.
Zu Möglichkeiten siehe Aussagen in Drucksache 1921/VI.
Ein Ersuchen an das Bezirksamt muss Gestaltungsfreiheit offen lassen.

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat die Drucksache 2110/VI behandelt und empfiehlt der BVV mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen die Beschlussfassung in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist.

Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Landes in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren

 

Urspungstext:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist. Ein Verkauf des Grundstückes ist nur unter der Rahmenbedingung anzustreben, dass der Eigentümer seiner Verantwortung gerecht wird, Nachnutzungen zu ermöglichen, welche der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen und die Gemeinbedarfe nach Sport- und Erholungsflächen, öffentlichen Grünflächen und natürlichen Gewässern, Kita-Flächen sowie Kinderspielplätzen/Kinderplanschen berücksichtigen.

 

Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Areals sind in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren. Eine Übertragung an den Bezirk ist nur unter der Maßgabe zu verfolgen, dass auch die entsprechenden Mittel zur Entwicklung des Areals bereitgestellt werden.

 


  Beschluss: 07.06.2011 Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Termingerecht am 15.09.2011 realisiert Verantwortlich:
Hauptausschuss  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 15.09.2011  
Vermerk:

 
 

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