Der Beirat für Menschen mit Behinderungen vertritt die Interessen aller im Bezirk lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien. Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin.
Der Beirat wirkt darauf hin, dass jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Bezirk abgebaut und so die partielle gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen überwunden wird. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat angestrebt.
Stimmberechtigte Mitglieder- Vertreterinnen und Vertreter von Trägern, Organisationen und Vereinen der Behindertenhife, die im Bezirk ihren Wirkungskreis haben.
- Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf, Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
- interessierte Verordnete der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
- Einzelpersonen, die im Bezirk ihren Wohnsitz haben und ein begründetes Interesse an der Mitarbeit nachweisen können
- Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Vereinen ohne Stimmrecht
- Beauftragte/r für Menschen mit Behinderungen
Der Beirat berät das Bezirksamt, insbesondere die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen in allen für den Bezirk relevanten behindertenpolitischen Angelegenheiten, im Sinne des § 30 des Landesberechtigungsgesetzes (LGBG).
Der Beirat ist berechtigt, über die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen, das Bezirksamt von Problemen von Menschen mit Behinderungen im Bezirk zu unterrichten, sowie eigene Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung der Probleme zu geben. Dazu lädt der Beirat Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger des Bezirksamtes und anderer Institutionen thematisch zu den Beiratssitzungen ein.
Die aus diesen Beratungen resultierenden Beschlüsse werden dem Bezirksamt sowie dem Fachausschuss für Menschen mit Behinderungen der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Zu Beginn des Jahres stellt der Beirat einen jährlichen Arbeitsplan auf.
Der Beirat behält sich das Recht vor, zu unterschiedlichen Problemlagen die Öffentlichkeit zu informieren, sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen, sofern die Notwendigkeit solcher Maßnahmen seitens der Mehrheit der Beiratsmitglieder unterstützt wird. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen trifft sich monatlich, außer in den Monaten Juli und August. Die Sitzungen des Beirates sind öffentlich. Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail an.