Auftaumittel

Schnee und Glätte können lebensgefährlich sein. Trotzdem ist gesetzlich vorgeschrieben, was zum Schutz auf den Boden darf und was nicht.

Verboten sind beispielsweise Streusalz und andere Auftaumittel. Nur in wenigen Fällen gibt es Ausnahmen. Für die Berliner Stadtreinigung, BSR, zum Beispiel. Ist es übermäßig glatt, darf sie Feuchtsalze verwenden. Sollten Sie ein privates Grundstück besitzen, können auch Sie sich unter Umständen von diesem Verbot befreien lassen.

Allerdings nur per Antrag beim Umwelt- und Naturschutzamt. Doch eine Erlaubnis unterliegt strengen Vorgaben. Sie kommt nur an Orten infrage wie

- Krankenhäusern,
- Wohnstätten für Menschen mit Behinderung,
- Altenheimen und
- auf Straßen, wo Schwerlast- und Rangierverkehr unvermeidlich ist.

Wer gegen das allgemeine Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die kann je nach Schwere bis zu 10.000 Euro betragen. Solche Vergehen ahndet das Ordnungsamt.

Auch für den Antrag fallen Kosten an. Gemäß Tarifstelle 6014a der Berliner Umweltschutzgebührenordnung können das zwischen 72 und 1.400 Euro sein. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird, fällt ein Betrag an.

Warum Streusalz und andere Auftaumittel verboten sind: Das Salz versickert im Boden. Dort entzieht es Bäumen und Sträuchern Wasser. Das kann zu deren Absterben führen.

Auftaumittel wiederum enthalten in der Regel Stickstoff. Das verschmutzt das Grundwasser und führt dazu, dass der Boden überdüngt ist.

Statt Streusalzen und anderen Auftaumitteln empfehlen wir deshalb Kies, Sand oder Sägespäne.