Ziel des Gebietsschutzes ist der Schutz von Lebensräumen. Flächen, mit
- besonders wertvoller Tier- und Pflanzenwelt
- außergewöhnlicher Naturraumausstattung
- großer Bedeutung für Naturhaushalt und Erholung
werden als Schutzgebiete ausgewiesen.
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden überwiegend im Außenbereich auf der Grundlage des § 21 ff. Naturschutzgesetz Berlin (NatSchGBln) per Rechtsverordnung (RVO) verschiedene Schutzgebiete Natur- und Landschaftsschutzgebiete (NSG und LSG), Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und Naturdenkmale (ND) ausgewiesen. Für Natur und Landschaft besonders bedeutsame Areale und Einzelschöpfungen unterliegen diesem Schutzstatus.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:
Insbesondere für die Schutzgebiete sind die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile sowie deren Umsetzung
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Biotopverbund
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Schutzgebietsverordnungen für Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile