Diese Frage hängt zunächst davon ab, ob es einen geschützten oder ungeschützten Baum auf Ihrem Grundstück betrifft.
Für geschützte Bäume benötigen Sie das ganze Jahr über eine behördliche Erlaubnis.
Nicht geschützte Bäume dürfen Sie zwischen Oktober und Februar stutzen beziehungsweise absägen. Verboten ist das allerdings in der sogenannten Vegetationsperiode. Sie beginnt am 1. März und endet am 30. September. In dieser Zeit gilt das sogenannte Sommerrodungsverbot. Wollen Sie in dieser Zeit Maßnahmen vornehmen, bedarf es eines Antrages beim Umwelt- und Naturschutzamt. Das Gleiche gilt für Wurzeln, Hecken, Gebüsche und lebende Zäune während der Vegetationsperiode.
Die gesetzlichen Informationen dafür finden Sie in den §§ 39 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes, BNatSchG.