Eine Gebäudevermessung besteht unter anderem aus einem Vermessungsriss, auf dem das Gebäude mit Punktnummern an jeder Gebäudeecke dargestellt ist und das dazugehörende Koordinatenverzeichnis.
Diese Unterlagen bekommen die Grundstückseigentümer nicht ausgehändigt, der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) reicht sie direkt an das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Vermessung weiter. Im Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Vermessung werden neue Gebäude in die Flurkarte und sonstige Verzeichnisse übernommen. Sobald diese Vorgänge abgeschlossen sind, erhalten die Grundstückseigentümer einen Auszug aus der Flurkarte als Beleg für die Gebäudevermessung.
Gebäudevermessungen dürfen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln)1 in Berlin zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchführen. Eine gedruckte Liste der ÖbVI erhalten Sie beim Stadtentwicklungsamt Fachbereich Vermessung.