Die Geschossflächenzahl als Angabe zur baulichen Ausnutzung von Grundstücken basiert auf der Geschossfläche. Als Geschossfläche bezeichnet man die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes, wobei die Flächen der Vollgeschosse nach den Außenmaßen des Gebäudes zu bilden sind.
Beispiel: Ein Mietwohnhaus mit 5 Vollgeschossen gleichen Grundrisses und einer überbauten Grundstücksfläche nach Außenmaßen von 500 m² hätte somit eine Geschossfläche von insgesamt
5 Vollgeschosse x 500 m² = 2.500 m².
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche auf jeden Quadratmeter Grundstücksfläche entfallen.
Beispiel: In Fortführung des vorstehenden Beispiels beträgt die Geschossflächenzahl des Mietwohnhauses mit einer angenommenen Grundstücksfläche von 1.000 m²
GFZ =Geschossfläche / Grundstücksfläche = 2500 m 2 / 1000 m 2 = 2.5
Das Grundstück wäre somit mit 2,5 m² Geschossfläche je 1 m² Grundstücksfläche bebaut.
Mit Hilfe der Angabe einer Geschossfläche oder einer Geschossflächenzahl wird das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, zum Beispiel in einem Bebauungsplan, festgesetzt.