Bereichsentwicklungsplanung für Hellersdorf

Louis-Lewin-Straße, Bereichsentwicklungsplanung

Louis-Lewin-Straße/ Schwarzheider Straße

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat im Jahr 2020 als einer der ersten Bezirke im Land Berlin mit einer Neuauflage der Bereichsentwicklungsplanung begonnen.

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) bildet auf der Ebene der formalen verwaltungsinternen Planung im Land Berlin das Bindeglied zwischen gesamtstädtischer Flächennutzungsplanung sowie den Planungen in Zuständigkeit der Bezirke, wie insbesondere der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung. Die Bereichsentwicklungsplanung konkretisiert und vertieft die gesamtstädtischen Planungsziele und erstellt bereichsbezogene Konzepte. Andererseits beeinflusst sie im Gegenstromprinzip die gesamtstädtische Planung.

In der Bereichsentwicklungsplanung werden gemäß der Ausführungsvorschrift zur Bereichsentwicklungsplanung (AV-BEP) des Landes Berlin aus dem Jahr 2011 die Flächenbedarfe für Wohnen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Nahversorgung, Grün- und Erholungsflächen, Gewerbe und Arbeitsstätten, den öffentlichen Raum und verkehrliche Infrastrukturen/Mobilität ermittelt und räumlich zugeordnet. Die Bereichsentwicklungsplanung ist auf einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont orientiert (2030bzw. darüber hinaus).

Im ersten Schritt wurde mit der BEP – Nutzungskonzept (Im Nutzungskonzept erfolgt die flächenhafte Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Nutzungen) für den Bereich Hellersdorf mit den Stadtteilen Hellersdorf-Nord, Ost- und Süd begonnen. Hier leben 84.100 Einwohner. (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg:Einwohnerregisterstatistik am 31.12.2020)

Mascha Kaleko Park

Mascha Kaleko Park

Dem Nutzungskonzept gehen eine Grundlagenanalyse sowie eine Auseinandersetzung zu Leitbildern- und Entwicklungszielen voraus. In der Grundlagenanalyse werden die städtebaulichen Rahmenbedingungen der Großsiedlung Hellersdorf anhand vorliegender Konzepte und Planungen untersucht. Es werden Leitbilder und Entwicklungsziele aus bestehenden Planungen abgeleitet, wie bspw. INSEK 2011/2012, Wohnungsmarktentwicklungskonzept 2013, Strategiepapier Stadtumbau 2019. Gemäß der AV BEP werden folgende sektorale Entwicklungsziele formuliert und für das Nutzungskonzept konkretisiert:

  • Bevölkerungs- und Wohnungsentwicklung
  • Soziale Infrastrukturen
  • Freiraumentwicklung, Natur- und Klimaschutz
  • Verkehrsentwicklung, Mobilität
  • Einzelhandel- und Zentren-Entwicklung
  • Wirtschaft und Gewerbe

Ein Beispiel für einen Entwicklungsschwerpunkt in Hellersdorf ist das Thema Nachverdichtung mit Wohnungsneubau. Hierbei werden Nachverdichtungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Sicherung von Grün- und Freiräumen sowie Schul- und Sportflächen in den Quartieren identifiziert. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Großsiedlung Hellersdorf im Jahr 2020 über keine freien Flächen verfügt, die ohne Zielkonflikte für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Insbesondere der zukünftige Umgang mit Grün- und Freiflächen auch unter Berücksichtigung des Natur- und Klimaschutzes ist innerhalb der Bereichsentwicklungsplanung ein zentrales Thema. Es werden Konflikte deutlich, die durch die mehrfache Funktionszuweisung von Grün- und Freiflächen bei wachsender Bevölkerung bspw. durch Freizeitsport, Erholung- und Spiel entstehen.

Theaterplatz

Theaterplatz

Im Ergebnis werden im Nutzungskonzept anhand der formulierten Zielvorstellungen zu den einzelnen Sektoren und im Abgleich mit rechtskräftigen Bebauungsplänen präferierte Nutzungen als Flächendarstellungen abgebildet. Die Flächenzuordnungen werden mit quantitativen und qualitativen Intensionen hinterlegt und unterstützen das Erreichen der Entwicklungsziele bis 2030 und darüber hinaus mit Bezug auf heute prognostizierbare Rahmenbedingungen.

Das Nutzungskonzept dient dem Bezirk intern als wichtiges städtebauliches Entwicklungsinstrument im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sowie für Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Mehrere Arbeitsrunden mit dem Fachbereich Stadtplanung sowie weitere Fachstellen des Bezirksamtes begleiteten die Erstellung Nutzungskonzeptes.

Im zweiten Schritt soll im Jahr 2021 gemäß AV BEP das Maßnahmenkonzept erarbeitet werden.

Ansprechpartnerin:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Abt. Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung
Bereichsentwicklungsplanung
Frau Trellert
Tel.: (030) 90293 5107
E-Mail: Ulrike.Trellert@ba-mh.berlin.de