Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat im Jahr 2020 als einer der ersten Bezirke im Land Berlin mit einer Neuauflage der Bereichsentwicklungsplanung begonnen.
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) bildet auf der Ebene der formalen verwaltungsinternen Planung im Land Berlin das Bindeglied zwischen gesamtstädtischer Flächennutzungsplanung sowie den Planungen in Zuständigkeit der Bezirke, wie insbesondere der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung. Die Bereichsentwicklungsplanung konkretisiert und vertieft die gesamtstädtischen Planungsziele und erstellt bereichsbezogene Konzepte. Andererseits beeinflusst sie im Gegenstromprinzip die gesamtstädtische Planung.
In der Bereichsentwicklungsplanung werden gemäß der Ausführungsvorschrift zur Bereichsentwicklungsplanung (AV-BEP) des Landes Berlin aus dem Jahr 2011 die Flächenbedarfe für Wohnen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Nahversorgung, Grün- und Erholungsflächen, Gewerbe und Arbeitsstätten, den öffentlichen Raum und verkehrliche Infrastrukturen/Mobilität ermittelt und räumlich zugeordnet. Die Bereichsentwicklungsplanung ist auf einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont orientiert (2030bzw. darüber hinaus).
Im ersten Schritt wurde mit der BEP – Nutzungskonzept (Im Nutzungskonzept erfolgt die flächenhafte Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Nutzungen) für den Bereich Hellersdorf mit den Stadtteilen Hellersdorf-Nord, Ost- und Süd begonnen. Hier leben 84.100 Einwohner. (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg:Einwohnerregisterstatistik am 31.12.2020)