Der Bebauungsplan XXI-17b sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule und andere soziale Nutzungen“ und einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche naturnahe Grünfläche vor.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXI-17b „östlich Schönagelstraße“
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- für das Gelände zwischen nordöstlicher Verlängerung der Oppermannstraße südlich des Kiezparks Schönagelstraße in der Verlängerung bis zum Blumberger Damm, Blumberger Damm, Landsberger Allee, zur Schönagelstraße und Schönagelstraße sowie für den Weg zur Schönagelstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn.
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- XXI-17b
- Zeitraum der Beteiligung:
- 06.03.2023 - 05.04.2023
Downloads
Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan XXI-17b (noch nicht rechtsverbindlich)
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Bebauungsplanentwurf XXI-17b
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Plakattexte
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Veranlassen und Erforderlichkeit
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Flächennutzungsplan Berlin
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Beschreibung des Plangebiets
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Ziel der Planung
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Auswirkungen der Planung
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Verfahren
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Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren
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Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Stadtplanung
Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kommissarische Fachbereichsleitung Stadtplanung:
Frau Yakob Micael
- Tel.: (030) 90293-5201
- Fax: (030) 90293-5105
- E-Mail an den Fachbereich Stadtplanung
bis zur 4. Etage