Die Kleingartenanlage „Werbellinbecken“ soll durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Auch wird auf einer Fläche ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt, um der Öffentlichkeit den Zugang zum Bienengarten zu gewährleisten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geführt.
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einem Umweltbericht abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.