ist der Bebauungsplan XXIII-37. Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- durch die Mittellinie der Paul-Wegener-Straße im Norden,
- durch die westlichen Grenzen der Grundstücke Paul-Wegener-Straße 8, 12, 14 im Osten,
- durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Bausdorfstraße 1, 2 und Hultschiner Damm 138 im Süden und
- durch die Mittellinie des Hultschiner Dammes im Westen.