Bebauungsplan XXIII-27d

Festgesetzt

ist der Bebauungsplan XXIII-27d. Er hat eine Größe von ca. 20 ha und gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt festgesetzt:
  • durch die Ruhlsdorfer Straße im Norden,
  • durch die Mirower Straße im Osten,
  • durch die Waldpromenade im Süden und
  • durch die Wilhelm-Blos-Straße im Westen.
  • Planzeichnung des Bebauungsplans XXIII-27d

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  • Begründung des Bebauungsplans XXIII-27d

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