ist der Bebauungsplan XXIII-27d. Er hat eine Größe von ca. 20 ha und gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt festgesetzt:
- durch die Ruhlsdorfer Straße im Norden,
- durch die Mirower Straße im Osten,
- durch die Waldpromenade im Süden und
- durch die Wilhelm-Blos-Straße im Westen.