ist der Bebauungsplan XXIII-18. Das Planungsgebiet wird begrenzt:
- durch die östlichen Grenzen der Grundstücke Blausternweg 32, 34, 36, 38 im Westen,
- durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Immortellenweg 41, 42 und südliche Grenze des Grundstückes Hultschiner Damm 221 im Norden,
- durch die Mittelachse der Straße Hultschiner Damm im Osten und
- durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Phloxstr. 25, 27, 29, 31, 33; nördliche Grenze Immortellenweg 30 und nördliche Grenze Hultschiner Damm 209 im Süden.