ist der Bebauungsplan XXIII-15a. Das Planungsgebiet wird begrenzt:
- durch die Mittelachse der Kaulbachstraße, Abschnitte der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Terwestenstraße 6 und die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Terwestenstraße 6 im Norden,
- durch die Mittelachse der Verdistraße im Osten,
- durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Terwestenstraße 1, Kaulbachstraße 28/32 und Rubensstraße 10 im Süden und
- durch die Mittelachse der Rubensstraße im Westen.