Nach den Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Einsichtnahme in die Akten, die bei öffentlichen Stellen geführt werden. Ausnahmen und Einschränkungen sind in den Vorschriften des Gesetzes geregelt und werden bei Antragstellung geprüft. Das Stadtentwicklungsamt führt ein Archiv und gewährt auf Antrag Akteneinsicht oder Aktenauskunft.
Einsichtnahme in archiverte Bauakten
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Bis auf Weiteres können im Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz keine Akteneinsichten durchgeführt werden.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
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Frau Hecht
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