Das Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin – WoAufGBln) regelt die Vorgaben zur Beseitigung von Wohnungsmissständen, die Verbesserung von Wohnungsverhältnissen und die ordnungsgemäße Nutzung und Benutzbarkeit von Wohngebäuden und Wohnungen.
Den Anzeigen betroffener Mieter folgend, wird die zuständige Wohnungsaufsichtsbehörde tätig und fordert vom Eigentümer / Vermieter die Durchführung notwendiger Arbeiten.
Wohnungsaufsicht Marzahn-Hellersdorf
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
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Frau Hecht
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