Laut Schulgesetz (§111) wird in jedem Bezirk ein Bezirksschulbeirat gebildet. Er besteht aus den zwölf von den Bezirksausschüssen (Schülerschaft, pädagogisches Personal, Eltern) jeweils gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Hinzu kommt eine Vertreterin oder ein Vertreter des bezirklichen Jugendhilfeausschusses, durch diesen benannt. Des Weiteren gehören ihm mit beratender Stimme je zwei der an staatlich anerkannten Ersatzschulen gewählten Sprecherinnen oder Sprecher des pädagogischen Personals, der Schülerschaft oder der Erziehungsberechtigten, sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung an. An den Sitzungen des Bezirksschulbeirats kann die oder der Vorsitzende des bezirklichen Jugendhilfeausschusses mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Bezirksschulbeirat berät das Bezirksamt in Fragen des bezirklichen Schulwesens. Er kann dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde Vorschläge unterbreiten; dazu erhält er von diesen die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte. Der Bezirksschulbeirat dient ferner dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander. Er kooperiert mit dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss.
Der Bezirksschulbeirat ist vom Bezirksamt in folgenden Angelegenheiten zu hören:
- Schulentwicklungsplanung des Bezirks
- Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von Schulen
- Festlegung und Veränderung von Einschulungsbezirken
- Planung bezirklicher Schulbaumaßnahmen
- bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenwirkens der Schulen
- Schulversuche an Schulen des Bezirks
- bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung, Planung und Durchführung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
Ein Mitglied des Bezirksamts und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde haben das Recht, an den Sitzungen des Bezirksschulbeirats mit beratender Stimme teilzunehmen. Ihnen ist auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen. Vorschläge des Bezirksamts und der Vertreterin oder des Vertreters der Schulaufsichtsbehörde für die Tagesordnung sind zu behandeln.