Dann beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen:
Anzeige und Registrierung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung am Ort der Haltung (zuständige Behörde) mitzuteilen. Dies muss vor Beginn der Haltung geschehen, sollten Sie dies bisher versäumt haben – holen Sie die Anmeldung Ihrer Tierhaltung umgehend nach!
Dafür nutzen Sie dieses Formular
und lassen es uns unterschrieben und komplett ausgefüllt in beliebiger Form zukommen.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Anmeldung und eine Registriernummer für Ihre Tierhaltung, diese Nummer heißt auch Betriebsnummer.
Wichtige Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen (z. B. wenn Sie die Tierhaltung aufgeben oder an einen anderen Ort verlegen).
Meldung bei der Tierseuchenkasse
Im Tierseuchenrecht ist geregelt, dass für bestimmte Tiere eine Entschädigung geleistet wird, wenn diese aufgrund von Seuchen sterben oder auf behördliche Anordnung getötet werden müssen. Für einige Tierarten werden in diesem Zusammenhang Beiträge von den Tierhaltern erhoben. Informationen zur Tierseuchenkasse erhalten Sie über diesen Link: www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierseuchenkasse.html
oder telefonisch unter 90 229 24 09.
Melden Sie Ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse Berlin an!