Sie wollen Bienen halten oder sind bereits glückliche Besitzer dieser faszinierenden Tiere?
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Dann beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen:
Anzeige und Registrierung
Wer Bienen halten will, hat dies der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung am Ort der Haltung (zuständige Behörde) mitzuteilen. Dies muss vor Beginn der Haltung geschehen, sollten Sie dies bisher versäumt haben – holen Sie die Anmeldung Ihrer Bienenhaltung umgehend nach!
Dafür nutzen Sie dieses Formular und lassen es uns unterschrieben und komplett
ausgefüllt in beliebiger Form zukommen. Formular
Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Anmeldung und eine Registriernummer für Ihre Tierhaltung, diese Nummer heißt auch Betriebsnummer.
Wichtige Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen (z. B. wenn Sie die Bienenhaltung aufgeben oder an einen anderen Ort verlegen).
Meldung bei der Tierseuchenkasse
Im Tierseuchenrecht ist geregelt, dass für bestimmte Tiere eine Entschädigung geleistet wird, wenn diese aufgrund von Seuchen sterben oder auf behördliche Anordnung getötet werden müssen. Für einige Tierarten werden in diesem Zusammenhang Beiträge von den Tierhaltern erhoben. Informationen zur Tierseuchenkasse erhalten Sie unter Tierseuchenkasse oder telefonisch unter (030) 90229-2409.
Melden Sie Ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse Berlin an!
Was noch?
Wandern mit Bienen
Wenn Sie Ihre Bienen an einen anderen Standort (außerhalb von Marzahn-Hellersdorf) bringen möchten, brauchen Sie vorher eine Bescheinigung zur Freiheit der Völker von amerikanischer Faulbrut (so genannte Gesundheitsbescheinigung). Dazu setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin für die Untersuchung der Völker vereinbaren können.
Die Gesundheitsbescheinigung müssen Sie dem Veterinäramt vorlegen, das für den neuen Standort zuständig ist. Wichtig ist, dass Sie an dem Wanderstandort Ihren Namen, die Anschrift und Telefonnummer sowie die Anzahl der Völker in haltbarer Form an dem Bienenstand anbringen! Es muss erkennbar sein, wer hier Bienen aufgestellt hat und wie Sie zu erreichen sind!
Gewerblichen Imkern wird empfohlen, sich vor der Einwanderung an
stadtplanung@ba-mh.berlin.de zu wenden.
Zukauf oder Abgabe
Auch wenn Sie Bienen oder Königinnen zukaufen oder abgeben wird ein Gesundheitszeugnis benötigt! Achten Sie darauf, damit Ihre und andere Bienen gesund bleiben!
Erwerb, Besitz und Anwendung von Tierarzneimitteln
Die Biene stellt als Honigproduzent im Sinne des Arzneimittelrechts ein lebensmittellieferndes Tier dar. Für die Anwendung von Arzneimitteln an diesen Tieren müssen arzneimittelrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Benutzen Sie nur Arzneimittel, die für die Bienenbehandlung zugelassen sind. Sie können diese Tierarzneimittel als freiverkäufliche oder apothekenpflichtige Mittel erwerben; außerdem gibt es noch verschreibungspflichtige Arzneimittel, für deren Erwerb Sie ein Rezept von einem Tierarzt benötigen. In allen Fällen müssen Sie sich genau an die Anwendungsvorschriften halten und die Warnhinweise beachten.
Der Erwerb und der Besitz der Medikamente ist anhand des vom Tierarzt vollständig ausgefüllten Arzneimittelanwendungs- und Abgabebelegs nachzuweisen. Der Erwerb und Besitz von Arzneimitteln, die in einer Apotheke erworben wurden, sind mit der Rechnung und ggf. der Verschreibung nachzuweisen. Jede Anwendung von Tierarzneimitteln bei Bienen ist in dem sogenannten Bestandsbuch einzutragen.
Bestandsbuch
Diese Dokumentation muss so erfolgen, dass nachvollziehbar ist, welches Volk wann mit welchem Mittel behandelt wurde. Die genannten Unterlagen müssen 5 Jahre aufgehoben werden. Der Imker ist zur Eintragung in das Bestandsbuch verpflichtet, auch wenn die Behandlung von einer anderen Person durchgeführt wird.
Als Tierhalter haben Sie die Verpflichtung, sich eigenverantwortlich über aktuelle Bestimmungen zu informieren – gerne sind wir dabei behilflich! Die hier zur Verfügung gestellte Information ist nicht zwingend vollständig.