Sie planen die Anschaffung von Federvieh oder halten es bereits?

Dann beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen:

Anzeige und Registrierung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung am Ort der Haltung (zuständige Behörde) mitzuteilen. Dies muss vor Beginn der Haltung geschehen, sollten Sie dies versäumt haben – holen Sie die Registrierung umgehend nach!
Dafür nutzen Sie dieses Formular und lassen es uns unterschrieben und komplett ausgefüllt in beliebiger Form zukommen.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Anmeldung und eine Registriernummer für Ihre Tierhaltung, diese Nummer heißt auch Betriebsnummer.
Wichtige Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen (z. B. wenn Sie bisher nur Hühner gehalten haben und sich nun zusätzlich Enten oder Gänse anschaffen wollen oder wenn Sie die Tierhaltung aufgeben).

Meldung bei der Tierseuchenkasse

Im Tierseuchenrecht ist geregelt, dass für bestimmte Tiere eine Entschädigung geleistet wird, wenn diese aufgrund von Seuchen sterben oder auf behördliche Anordnung getötet werden müssen. Für einige Tierarten werden in diesem Zusammenhang Beiträge von den Tierhaltern erhoben.
Informationen zur Tierseuchenkasse erhalten Sie über diesen Link:
Tierseuchenkasse
oder telefonisch unter 90 229 24 09.
Melden Sie Ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse Berlin an!

Was noch?

Abgesehen von Tauben bezeichnet der Gesetzgeber alle oben (unter Anzeige und Registrierung) fett markierten Vögel als Geflügel; wer Geflügel halten will, muss der Veterinärüberwachung mitteilen, ob er sein Geflügel im Stall oder im Freien hält. Wenn Sie Ihre Tiere im Freien halten achten Sie darauf, dass Sie keinen Kontakt zu Wildvögeln haben! Dies gilt auch für das Trinkwasser, Futter oder Einstreu – Wildvögel dürfen keinen Zugang dazu haben!!
Außerdem muss der Geflügelhalter verschiedene Daten in das Bestandsregister eintragen – zur Erleichterung für Sie ist zur Führung des Bestandsregisters ein Formular hinterlegt.

Wie wird das Bestandsregister geführt?

In dieses Register müssen alle Veränderungen im Bestand eingetragen werden – wenn Sie beispielsweise Tiere dazu kaufen oder eigene Nachzucht haben (dies nennt man Zugang) müssen diese Ereignisse mit dem zugehörigen Datum in das Formular (mit link unten hinterlegt) eingetragen werden.
Diese Aufzeichnungen nennt man Register oder Bestandsregister – Sie müssen drei Jahre aufgehoben werden. Diese Frist beginnt erst mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen worden ist. Das Register ist der Veterinärüberwachung auf Verlangen vorzulegen.

Was aufgeschrieben werden muss:

1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.
Bestandsregister

Das Verfüttern von Speiseabfällen ist verboten!

Impfpflicht für Hühner und Truthühner

Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit (auch ND oder atypische Geflügelpest genannt) impfen zu lassen.
Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass immer im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
Impfstoffe, die über das Trinkwasser verabreicht werden, bieten nur drei Monate lang Impfschutz! Das bedeutet, dass die Impfung nach drei Monaten wiederholt werden muss!!

Hahn und Nachbarn

Es gibt Wohngebiete, in denen die Haltung von Geflügel nicht oder nur eingeschränkt möglich ist – erkundigen Sie sich vor der Anschaffung bei stadtplanung@ba-mh.berlin.de und für Fragen zum Baurecht bei bwa@ba-mh.berlin.de
Wenn der Hahn kräht gibt es häufig Ärger mit den Nachbarn! Das können Sie verhindern, wenn der Hahn zu den Ruhezeiten richtig untergebracht ist.

Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

Wenn Sie mit Ihren Tieren eine Ausstellung oder einen Markt besuchen wollen oder selber eine solche Veranstaltung ausrichten wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die örtlich zuständige Veterinärüberwachung! Für diese Veranstaltungen gibt es sehr komplexe Bestimmungen – gerne helfen wir bei der Umsetzung.

Als Tierhalter haben Sie die Verpflichtung, sich eigenverantwortlich über aktuelle Bestimmungen zu informieren – gerne sind wir dabei behilflich! Die hier zur Verfügung gestellte Information ist nicht zwingend vollständig.