Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz 24 Stunden 7 Tagen

24 Stunden/ 7Tage

Kinderzeichnung - helfen!

Kriseninterventionsteam

Sofern keine Gefahr für Leib und Leben besteht, wenden Sie sich bitte an das Kriseninterventionsteam im Naumburger Ring 17 in 12627 Berlin. Telefon: (030) 90293-5555 Das Kriseninterventionsteam ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Kriseninterventionsteam

Nach 18:00 Uhr und an den Wochenenden finden Sie hier Hilfe!

Kindernotdienst für Kinder von 0 bis 13 Jahren Telefon: (030) 610061
Jugendnotdienst für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren Telefon:(030) 610062

Die Berliner Hotline Nr.: (030) 610066 ist 24 Stunden erreichbar.
Bei akuter Gefahr ist die Polizei über den Notruf 110 oder die Feuerwehr über 112 zu verständigen!

Was bedeutet Kinderschutz?

Aufgabe der Kinder -und Jugendhilfe ist es Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt. Schaden erleiden.
Der § 8a SGB VIII konkretisiert diesen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter.
Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Kinder sind das Wichtigste was wir haben. Kinder brauchen ihre Eltern. Elternrecht versteht sich primär als ein Recht im Interesse und zum Wohle des Kindes. Eltern haben eine Verantwortung ihren Kindern gegenüber. Es liegt aber auch in der Verantwortung der Gesellschaft darauf zu achten, dass es Kindern gut geht, sie sich altersgerecht entwickeln können.
Viele Wahrnehmungen und Informationen können Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung darstellen.
Nachbarn, Freunde, Verwandte, Lehrer/innen, Kita-Erzieher/innnen, Kinderärzte/innen sind meist die ersten, die merken, dass es dem Kind nicht gut geht, die Familie eventuell Hilfe benötigt. Gelingt es nicht die Eltern direkt anzusprechen, ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt.
Ob die Lebenssituation eines Kindes als Kindeswohl gefährdend anzusehen ist, ist nur auf der Grundlage fachlicher und normativer Bewertungsvorgänge zu beurteilen.
Im Jugendamt wird jeder Mitteilung, ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch, nachgegangen. Jede Meldung über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die beim Krisendienst des Jugendamtes eingeht, wird an die fallzuständige Fachkraft des Regionale sozialpädagogischen Dienstes (RSD) weitergeleitet. Wenn diese nicht erreichbar ist, übernimmt der Tagesdienst des RSD die Bearbeitung.
Zögern Sie nicht, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben!

Allgemeine Krisendienste in Berlin

Hotline-Kinderschutz

Hotline Kinderschutz 610066

Hotline Kinderschutz

Die Hotlinie-Kinderschutz ist eine Kontaktstelle für Berlinerinnen und Berliner, die Anzeichen von Vernachlässigung und Kindesmisshandlung wahrnehmen. Hotline Kinderschutz

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Hilfetelefon 08000116016

Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Gewalt gegen Frauen

Broschüren Hilfeangebote

  • Wo finde ich Hilfe?

    PDF-Dokument (949.1 kB)

  • Das Hilfetelefon

    PDF-Dokument (628.7 kB)