Hilfen zur Erziehung
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Gemäß § 27 SGB VIII hat ein/e Personensorgeberechtigter/e bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohle des Kindes/ Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Auf der Grundlage des Antrages der Personensorgeberechtigten wird im Jugendamt über Art und Umfang der Hilfe bezogen auf den Bedarf im Einzelfall entschieden.
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe realisieren diese Leistungen im Auftrag des Jugendamtes.
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Abschlussbericht einer Prozess- und Ergebnisevaluation mit Empfehlungen
Dokumente des Qualitätszirkels Hilfe zur Erziehung
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Richtlinien Hilfeberichterstellung
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Elternarbeit Qualitätsstandards
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Elternarbeit Qualitätsstandards Checkliste
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Checkliste für Verselbstständigung aus HzE
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Positionen des Qualitätszirkels HzE zur sozialpädagogischen Diagnostik/ Clearing
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Clearing Positionen
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Flex-Finanzierung HzE Ergebnisse UAG
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Auflagen, Aufgaben, Aufträge, Standards
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Qualitätsstandards zur Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten in den Hilfen zur Erziehung und der Familienförderung
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Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten in den Hilfen zur Erziehung und der Familienförderung
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
- Jugendamt -
Frau Fritsche
Frau Stolzmann
Postanschrift:
12591 Berlin
- Raum: A 109
- Tel.: (030) 90293-4836
- Tel.: (030) 902393-4833
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Sprechzeiten
im Jugendamt – vorrangig mit Terminen