Unterhaltsberatung

Allgemeine Informationen:

  • Beratung und Unterstützung allein erziehender Mütter und Väter bei der Ausübung der Personensorge hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen
  • Beratung und Unterstützung junger Mütter unverzüglich nach der Geburt des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhalt

Voraussetzungen

  • Beratung und Unterstützung nicht für Unterhaltsverpflichtete
  • vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Ansprechperson ist notwendig

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • fallbezogen

Erforderliche Unterlagen

  • zu 1): Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltstitel sofern vorhanden, Einkommensnachweise des Unterhaltsverpflichteten
  • zu 2): Unterhaltstitel, aktuelle Einkommensnachweise der Eltern und des Volljährigen
  • zu 3): Geburtsurkunde des Kindes, Verdienstnachweise des Vaters sofern möglich

Rechtsgrundlagen

Zuständigkeit:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Jugend und Gesundheit
- Jugendamt -
Zentrale Dienste/ Vormundschaftswesen
Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
Postanschrift:
Postfach Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
12591 Berlin
Telefon: (030) 90293-4777
Telefon: (030) 90293-4756
Telefax: (030) 90293-4747
E-Mail: unterhalt@ba-mh.berlin.de
Hinweis: Die E-Mail-Adressen sind derzeit noch nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur geeignet.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier