- Beratung und Unterstützung allein erziehender Mütter und Väter bei der Ausübung der Personensorge hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen
- Beratung und Unterstützung junger Mütter unverzüglich nach der Geburt des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhalt
Unterhaltsberatung
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- Jugendamt -
Postanschrift
12591 Berlin
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