Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Sorgerecht! - Stift Konzept

Sprechzeiten im Jugendamt - nur mit Terminen

Zur Optimierung des Dienstbetriebes und um Ihnen Wartezeiten in unserer Behörde zu ersparen, bitten wir Sie – sofern Sie eine Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigung) benötigen – um Kontaktaufnahme per Telefon, Briefpost oder E-Mail

Allgemeine Informationen:

  • Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigung) an allein sorgeberechtigte Eltern, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (für nicht eheliche Kinder); für die Kinder, die in ihren Wohnsitz in Marzahn-Hellersdorf haben

Bearbeitungszeit:

  • ca. 2 Wochen

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes und Personalausweis des allein sorgeberechtigten Elternteils

Rechtliche Grundlagen:

Gebühren

  • keine

Zuständigkeit

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung -
Frau Fehse

Postanschrift
Postfach Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
12591 Berlin

Telefon: (030) 90293 4783
Telefax: (030) 90293 4747
E-Mail: ines.fehse@ba-mh.berlin.de
Hinweis: Die E-Mail-Adressen sind derzeit noch nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur geeignet.