Kindergärten Kindertagespflegestellen
Die Untersuchungen werden von einer Zahnärztin und einer zahnmedizinischen Fachangestellten durchgeführt. Die Daten unterliegen der Schweigepflicht. Die Eltern erhalten ein Informationsblatt über das Untersuchungsergebnis, ggf. zusätzliche Empfehlungen. Bei Anzeichen von zahnmedizinischer Vernachlässigung senden wir postalisch Mitteilungen und Hinweise zur Hilfestellung.
Die Untersuchung von Tagespflege- und Kindergartenkindern bedarf der Zustimmung der Personensorgenberechtigten. Das Einverständnisformular finden Sie hier: