Ich bin alleine überfordert und benötige professionelle Begleitung zur Überwindung meiner Probleme. Wie können Sie mir helfen?
Das ambulante Betreute Wohnen (nach § 67 SGB XII) ist ein Angebot, zur Überwindung Ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere bei drohender oder vorhandener Wohnungslosigkeit.
Dieses Angebot beinhaltet beispielsweise:
- die Anleitung und Motivation bei der Bewältigung des Alltags und der selbstständigen Haushaltsführung,
- Unterstützung beim Erhalt der eigenen Wohnung,
- Begleitung bei der Suche nach neuem Wohnraum,
- Persönliche Betreuung und Vermittlung an spezielle Fachdienste (zum Beispiel: Such- und Schuldnerberatung)
- Anleitung bei der Bewältigung des Alltags (zum Beispiel: selbstständige Haushaltsführung) und bei Behördenangelegenheiten,
- Unterstützung und Motivation bei der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung
- Beratung und Begleitung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- Unterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte sowie Anregungen
- zur Freizeitgestaltung
Das Angebot wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.
Können wir Ihnen eine Wohnung vermitteln?
Nein. Die Soziale Wohnhilfe ist keine “Wohnungsvergabestelle”. Wohnungen können ausschließlich über Vermieter/ Eigentümer angeboten und vermietet werden.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf das Geschützte Marktsegment?
Nein. Das Geschützte Marktsegment ist ein freiwilliges Angebot. Die Zugangsvoraussetzungen bedürfen grundsätzlich einer Einzelfallprüfung.
Wo bekomme ich den “M-Schein”?
Den soganannten “M-Schein” gibt es nicht. Der Begriff ist umgangssprachlich entstanden und bezieht sich auf Formulare im Antragsverfahren des Geschützten Marktsegmentes. Welche Bescheinigungen Sie benötigen bzw. erhalten, werden im einzelfallbezogenen Antragsverfahren entschieden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Berechtigung für das “Geschützte Marktsegment”.
Was ist ein Obdach/ eine Notunterkunft?
Ein Obdach/ eine Notunterkunft ist eine behelfsmäßige Unterkunft einfachster Art.
Wie wird die Unterbringung finanziert?
Die Unterbringung erfolgt nach Tagessätzen. Durch die Mitarbeiterinnen und MItarbeiter der Sozialen Wohnhilfe erhalten Sie eine Zuweisung.
Im Prinzip müssen die Kosten von den Nutzer/-innen selbst getragen werden. Die Unterkunftskosten werden im Falle einer Bedürftigkeit vom Jobcenter oder von der eigenen Sozialhilfestelle der Sozialen Wohnhilfe in voller Höhe oder ergänzend abgedeckt. Dies muss aber sozialleistungsrechtlich geprüft werden.
Darf ich das Wohnheim wechseln?
Wenn Sie das Wohnheim wechseln möchten, müssen Sie dies schriftlich beantragen. Ihr Antrag muss eine Begründung erhalten und nach der Entscheidung bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid.
Kann ich mir aussuchen in welche Unterkunft ich komme?
Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Unterbringung haben Sie nicht. Die Soziale Wohnhilfe wird jedoch versuchen, Ihre Wünsche und Bedürfnislagen zu berücksichtigen.
Was passiert mit meinem Haustier? Kann ich das mitnehmen?
In der Regel ist das leider nicht möglich, auch wenn wir Verständnis dafür haben, sind die Unterkünfte nicht für die Aufnahme von Tieren ausgelegt. Bitte kümmern Sie sich für diese Zeit um eine angemessene Unterbringung Ihres Tieres.