Wer kann mir helfen, wenn ich meine Wohnung verloren habe und obdachlos werde?
Die Soziale Wohnhilfe ist für Ihre (Not-) Unterbringung zuständig, wenn Sie Ihre Wohnung verloren haben oder sich ein drohender Wohnungsverlust abzeichnet und es keine Alternativen gibt (Selbsthilfe). Für die Versorgung obdachloser Menschen stehen kommunale Wohnheime für spezielle Personengruppen im Bezirk, sozialpädagogisch betreute Wohnprojekte freier Träger der Wohlfahrtspflege und privatgewerblich betriebene Wohnheime zur Verfügung.
Kann ich mir aussuchen in welche Unterkunft ich komme?
Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Unterbringung hat man nicht. Die Soziale Wohnhilfe wird jedoch versuchen, Ihre Wünsche und Bedürfnislagen zu berücksichtigen.
Muss ich warten bis ich keinen Wohnraum mehr habe oder kann ich mich früher bei der Sozialen Wohnhilfe melden?
Vielleicht besteht noch die Möglichkeit, den Wohnraumverlust abzuwehren, deshalb melden Sie sich so früh wie möglich. Sie können sich dann auch rechtzeitig über die Hilfemöglichkeiten der Sozialen Wohnhilfe informieren und entscheiden, ob Sie diese nutzen möchten.
In vielen Fällen erfahren wir von Ihrem drohenden Wohnungsverlust und schreiben Sie direkt an. Sie sollten dieses Gesprächsangebot unbedingt nutzen.
Wer zahlt die Kosten einer Unterbringung?
Im Prinzip müssen die Kosten von den Nutzer/-innen selbst getragen werden. Die Unterkunftskosten werden im Falle der finanziellen Bedürftigkeit (SGB II oder SGB XII) vom Jobcenter oder von der eigenen Sozialhilfestelle der Sozialen Wohnhilfe in voller Höhe oder ergänzend abgedeckt. Dies muss aber sozialleistungsrechtlich geprüft werden.
Was passiert mit meinem Haustier? Kann ich das mitnehmen?
In der Regel ist das leider nicht möglich, auch wenn wir Verständnis dafür haben, sind die Unterkünfte nicht für die Aufnahme von Tieren ausgelegt. Bitte kümmern Sie sich für diese Zeit um eine angemessene Unterbringung Ihres Tieres.