Urkunden online bestellen

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Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?

Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Ist das Standesamt Marzahn-Hellersdorf zuständig?

Die Ausstellung der Urkunde kann nur erfolgen, wenn der Personenstandsfall in unserem Bezirk eingetreten ist und beurkundet wurde. Dies betrifft die Ortsteile Berlin-Marzahn, Berlin-Hellersdorf, Berlin-Kaulsdorf, Berlin- Mahlsdorf und Berlin-Biesdorf.
Personenstandsfälle der Jahre 1950 bis April 1979, die sich in diesen Ortsteilen ereigneten, wurden nur im Standesamt Lichtenberg von Berlin beurkundet.

Folgende Zahlungsarten sind möglich:

  • Kreditkarte (derzeit Visa-Card, Master-Card)
    Die Kreditkarteninformationen werden ausschließlich über eine HTTPS-Verbindung mittels SSL-Verschlüsselung übertragen (je nach Browsereinstellung und -version handelt es sich dabei um eine 128-Bit oder 64-Bit Verschlüsselung).
  • GIROPAY
    Ob Ihr Kreditinstitut Giropay unterstützt, können Sie hier prüfen. Die von Ihnen angegebenen Daten dienen der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren (derzeit für Berlin BS PAYONE).
  • Überweisung (auf Rechnung)
    Sollten Sie sich für die Bezahlung per Rechnung entschieden haben, erhalten Sie diese in den Folgetagen per E-Mail. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir erst nach Zahlungseingang die Urkunden übersenden.

Nach Beendigung des Bestellvorgangs durch Anklicken von „senden“ erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm die automatische Bestätigung, dass Ihre Urkundenanforderung bei uns eingegangen ist.

Urkundenanforderungen