Zusammenstellung aller Dienstleistungen zu Namensrechtlichen Erklärungen, erforderliche Unterlagen, Formulare, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Terminbuchung…
Namensrechtliche Erklärungen
![Ein Stammbuch aus schwarzem Leder liegt auf einem Holztisch](/imgscaler/RaONTQC_o9lyR_RiQkqlqW9XGSmpbmeoiPtAQCmFZhk/rbig2zu1/L3N5czExLXByb2QvZm90b2xpYS9nZWdlbnN0YWVuZGUvbWF4c2l6ZV82NDlkMDFlNmVjNjM0MGViOTFhMjNiNDJiNGM4M2ZjNV9mb3RvbGlhXzE5MDY4OTIxX3N1YnNjcmlwdGlvbl9tb250aGx5X3hsLmpwZw.jpg?ts=1648354814)
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Namenserklärungen können hier im Standesamt zum Beispiel nach einer Geburt oder bei einer Eheschließung, aber auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit nach Bestimmungen des bürgerlichen und/oder Personenstandsrechtes abgegeben werden. Für Änderungen des Vor- oder Familiennamens von Deutschen, die nach diesen Bestimmungen nicht möglich sind, ist eine behördliche Namensänderung zu prüfen. Der Antrag dafür ist beim Rechtsamt zu stellen.
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