Zusammenstellung aller Dienstleistungen zu Namensrechtlichen Erklärungen, erforderliche Unterlagen, Formulare, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Terminbuchung…
Namensrechtliche Erklärungen
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Namenserklärungen können hier im Standesamt zum Beispiel nach einer Geburt oder bei einer Eheschließung, aber auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit nach Bestimmungen des bürgerlichen und/oder Personenstandsrechtes abgegeben werden. Für Änderungen des Vor- oder Familiennamens von Deutschen, die nach diesen Bestimmungen nicht möglich sind, ist eine behördliche Namensänderung zu prüfen. Der Antrag dafür ist beim Rechtsamt zu stellen.