Sterbefälle

Ein schwarz bekleideter Männerarm hält eine weiße Rose bei einer Trauerfeier

Falls Sie den Tod eines nahen Angehörigen zu bedauern haben, sollten Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens wenden, welches alle erforderlichen Behördengänge für Sie erledigt. Sterbefälle müssen innerhalb von drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat.

Dienstleistungen

Zu den nachfolgenden Dienstleistungen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten Hinweise zu erforderlichen Unterlagen, Formularen, Gebühren, Rechtsgrundlagen, möglicher Online-Abwicklung oder Terminbuchung…