Rattenbekämpfung - Rattenfütterung ist im öffentlichen Raum verboten
Pressemitteilung vom 03.07.2024
Zur Bekämpfung der übermäßigen Rattenpopulation in Marzahn-Hellersdorf hat das Bezirksamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Auslegen von Futter und Lebensmitteln für Ratten ab sofort untersagt.
Das Verbot gilt im gesamten Bezirksgebiet und insbesondere für öffentliche Straßen, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Vögel und Haustiere können weiterhin gefüttert werden, solange ein Herankommen von Ratten an die Futterstelle bzw. an das Futter unmöglich ist (zum Beispiel durch spezielle Futterhäuser). An mehreren Plätzen im Bezirk werden mehrere Kilo Taubenfutter ausgelegt und damit auch unweigerlich Ratten gefüttert, was sich enorm auf die Rattenpopulation auswirkt.
Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit Gordon Lemm: „Bei der Taubenfütterung ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass Ratten nicht ungewollt mit gefüttert werden. Ratten können Krankheitserreger auf den Menschen übertragen, deshalb muss die unkontrollierte Ausbreitung der Nagetiere im öffentlichen Raum eingedämmt werden. In anderen Berliner Bezirken mussten wegen einer Rattenplage sogar Spielplätze gesperrt werden. Mit einem Verbot der Rattenfütterung sollen solche Maßnahmen in Marzahn-Hellersdorf verhindert werden. Wenn jemand Tauben füttern möchte, bitte ich diejenigen, sich bei Tierschutzvereinen oder Taubenverbänden zu informieren.“
Nichteinhaltung der Vorgaben kann ebenfalls zu einem Bußgeld, je nach Art des Verstoßes und Fütterungsort, führen. Rechtsverbindliche Details sind der Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt von Berlin (PDF 2,3MB) veröffentlicht wurde, zu entnehmen.
Postanschrift
12591 Berlin