Artenschutzfachbeitrag für den Bebauungsplan 10-118 „Kombibad“
Pressemitteilung vom 18.04.2024
Für den Bebauungsplan 10-118 „Kombibad“ wurde im Jahr 2023 ein Artenschutzfachbeitrag mit Biotopkartierung erarbeitet, Verfasser ist das Büro Buchholz und Partner GmbH, Niederlassung Berlin als Voraussetzung für die weitere Planung. In dem Artenschutzfachbeitrag wird untersucht, welche Erfordernisse des Bundesnaturschutzgesetzes zum Belang Artenschutz im weiteren Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 10-118 zu berücksichtigen sind.
Das Untersuchungsgebiet wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf verschiedene Artengruppen sowie auf das Auftreten von Pflanzenarten untersucht, die gemäß der Roten Liste bzw. des Berliner Florenschutzes in ihrem Bestand gefährdet sind. In der Biotopkartierung wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-118 mehrere Biotope kartiert, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Berliner Naturschutzgesetz gesetzlich geschützt sind. Dazu gehören insbesondere der Hasenpfuhl mit dem ihn umgebenden Gehölzsaum sowie vier naturnahe und beschattete temporäre Kleingewässer, die auf der Plateaufläche des Hügels am Jelena-Šantić-Friedenspark liegen.
Im Fazit des Artenschutzfachbeitrages konnten bei den Ortsbegehungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine bedeutsamen Vorkommen geschützter Arten nachgewiesen werden.
Vorkommen von Zielarten des Berliner Florenschutzes wurden nicht festgestellt. Somit kann die Planung zur Entwicklung eines Kombibades fortgesetzt werden.
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