Einrichtung eines eigenständigen bezirklichen Wahlamts beschlossen
Pressemitteilung vom 23.08.2023
Auf Vorlage der Stadträtin für Bürgerdienste, Juliane Witt, hat das Bezirksamt Anfang August 2023 die Einrichtung eines eigenständigen Wahlamtes beschlossen.
Das Land Berlin hatte nach der kritischen Auswertung der Wahlen im September 2021 einige Schlussfolgerungen gezogen, die die Bezirke und das Land in eine bessere Lage versetzen sollen, den steigenden Anforderungen an Wahlen und der zunehmenden Anzahl von Volksentscheiden besser zu entsprechen.
Diese werden in einzelnen Etappen umgesetzt werden. Zu den Punkten, die in den Gremien geeint sind und sich im Haushaltsplan wiederfinden werden, gehört die Finanzierung von drei hauptamtlichen Dienstkräften, die künftig das Wahlamt in jedem Bezirk bilden werden. Hierzu liegen bereits seit dem Frühjahr entsprechende Konzepte des Landes vor.
Auch wenn die fachliche Einschätzung innerhalb der erfahrenen Wahlorganisatoren im Bezirk eher die Sicherung durch fünf Dienstkräfte favorisiert hätten, folgt der Bezirk der Entscheidung des Landes und wird mit drei Stellen starten. Ziel ist es, die drei Stellen so rasch es geht auszuschreiben. Durch das Fehlen eines eigenständigen Wahlamtes waren es bislang Dienstkräfte, die sonst im Internen Dienst oder den Bürgerämtern tätig waren, infolge dessen konnten dort Leistungen nicht erbracht werden. Das soll sich mit der Entscheidung ändern.
Derzeit startet das Amt für Bürgerdienste mit drei parallelen Ebenen:
1, Sicherung der möglichen Wahlwiederholung der Wahlen zum Deutschen Bundestag in Berlin 2021.
Hierzu findet derzeit die Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes statt, ob eine solche Wahlwiederholung erfolgt, in welchem Umfang und wann. Das Land Berlin und die Bezirke können hier nicht eigenständig agieren, da das Urteil aus Karlsruhe noch nicht bekannt ist. Es soll entschieden werden, ob die Wahlwiederholung für neun Wahlkreise oder für ganz Berlin erforderlich sein wird. Nach den Aussagen der Landeswahlleitung bereitet sich das Bezirksamt auf eine mögliche Wahlwiederholung im ganzen Bezirk und die Möglichkeit vor, dass in ganz Berlin die Wahlen zum Deutschen Bundestag wiederholt werden. Hier werden entsprechende Schritte bereits vorbereitet, können aber erst nach einer Klärung in Angriff genommen werden. Dem Land bleiben nach der Entscheidung in Karlsruhe 60 Tage, um die Wahl umzusetzen.
Ein zwischenzeitlich kursierender Termin ist nicht korrekt gewesen, es gibt keine Aussage, wann eine Entscheidung erfolgen wird und wann dann gewählt werden wird.
2. Dazu kommt die Vorbereitung der Europawahlen am 9. Juni 2024, die ebenfalls bereits gestartet ist.
3 Der Aufbau eines eigenständigen Wahlamtes inklusive Wissenstransfer
Ehrenamtliche Helfer gibt es bereits in den Listen, es können sich derzeit keine weiteren Helfer melden, da auch das Datum der Wiederholungswahl nicht feststeht.
Übersicht über die nächsten Wahltermine:
- Ende 2023 mögliche Wahlwiederholung der Bundestagswahl,
- 9. Juni 2024 Europawahl,
- 2025 steht die reguläre Bundestagswahl an,
- 2026 dann die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der BVV.
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