Anpassung der Mahd auf den Schmetterlingswiesen zum Schutz der Haubenlerche

Pressemitteilung vom 18.07.2023

Das Straßen- und Grünflächenamt informiert alle Anliegerinnen und Anlieger über eine veränderte Mahd auf den Schmetterlingswiesen, um die streng geschützte Haubenlerche, die hier gesichtet wurde, zu schützen. Haubenlerchen können als äußerst standorttreue Bodenbrüter kategorisiert werden und wurden bereits seit mehreren Jahren auf den Schmetterlingswiesen nachgewiesen. Folglich kommt dem Land Berlin, und hier dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf, eine besondere Verantwortung beim Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche zu.

Die Wiesenmahd erfolgt 1x jährlich und darf in diesem Bereich erst ab dem 1. September 2023 ausgeführt werden. Die Mahd der Randstreifen entlang der unbefestigten und befestigten Flächen und Spielflächen erfolgt 3x jährlich. Die zweite Mahd der Randstreifen darf ebenfalls erst ab dem 1. September 2023 erfolgen. Die dritte Mahd der Randstreifen ist vom 1. Oktober bis 15. Oktober 2023 geplant.