Drucksache - DS/0757/IX  

 
 
Betreff: Marode Einfassungsmauer neben den Glassammelbehältern am Eingang in den Rheinsteinpark in Karlshorst sanieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
19. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
05.07.2023 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
06.09.2023 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
14.06.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
12.07.2023 
19. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB CDU PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOV PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument

 

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der BVV die Annahme der Drucksache in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die sich im maroden Zustand befindende Einfassungsmauer neben den Glassammelbehältern am Eingang in den Rheinsteinpark in Karlshorst unverzüglich in Stand gesetzt wird. Es soll geprüft werden, ob die Glascontainer an einem anderen Ort, beispielsweise auf der Rheinsteinstraße, untergebracht werden können.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich der Stellungnahme des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr angeschlossen. Dieser hat die Zustimmung in geänderter Fassung empfohlen: „Der Ausschuss begrüßt das Anliegen der Drucksache. Durch die Änderungen soll präzisiert werden, an welchem Ort die Glascontainer untergebracht werden können. Zur näheren Bestimmung der zeitlichen Umsetzung wird mit dem Wort „unverzüglich“ auf die Legaldefinition § 121 Abs. 1 BGB („ohne schuldhaftes Zögern“) Bezug genommen. Die Änderungen wurden von der einreichenden Fraktion übernommen.“ Es kommen keine Kosten auf den Bezirkshaushalt zu.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die sich im maroden Zustand befindende Einfassungsmauer neben den Glassammelbehältern am Eingang in den Rheinsteinpark in Karlshorst zügig saniert in Stand gesetzt wird. Es soll geprüft werden, ob die Glascontainer an einem anderen Ort untergebracht werden können.

 

Abstimmungsergebnis: 14:0:0

 

 

 

 
 

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