Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht
1. zu prüfen, welche in Verantwortung des Bezirkes stehenden
Flächen geeignet sind, um an gemeinnützige Träger befristet übergeben zu
werden. Vorrangig sollten dabei Flächen kategorisierter Schutzgebiete und
geschützter Biotope übergeben werden können.
2. Flächen zu erfassen, die für eine Übergabe zur
gärtnerischen Nutzung geeignet sind (z. B. als Mietergärten).
3. der BVV
bis zur Oktobersitzung eine Auflistung der Flächen mit ausgewiesener Nutzung
und möglichen Interessenten zu übergeben, dabei sollen dem Ausschuss
Wirtschaft/Beschäftigung/
Grundvermögen
der BVV ebenfalls die (vor-)vertraglichen Konditionen der Übergabe der einzelnen
Flächen mitgeteilt werden.