Beschluss:
a) für das Gebiet Karlshorst-West/Blockdammweg“ folgende langfristige städtebauliche Leitlinien
- die Schaffung einer attraktiven Wohnbebauung im Anschluss an das Prinzenviertel mit einem nördlich flankierenden, vielseitig nutzbaren Grünzug in Verlängerung des Seeparks,
- die Schaffung eines von der Wohnnutzung durch den Grünzug getrennten Gewerbe- und Industriequartiers beiderseits des Blockdammwegs,
- die Neuverlegung der Hochspannungsleitungen als Erdleitung,
- den Ausbau und die Neugestaltung des Hönower Wiesenwegs und der Trautenauer Straße,
- die Freilegung des Hohen Wallgrabens und die naturnahe Gestaltung eines gewässerbegleitenden Grünzugs,
- die Schaffung von Retentionsräumen (naturnahe Flächen zur Hochwasserrückhaltung) entlang des Hohen Wallgrabens,
- die Anlage eines attraktiv gestalteten, durchgehenden Grünzugs von der Wuhlheide über den Spreepark zur KGA „Am Elektrowerk“ und weiter zur Spree,
- die Schaffung von Wegeverbindungen zwischen Prinzenviertel und Spree, entlang des Hohen Wallgrabens und entlang der ehemaligen Industriebahntrasse,
- die Verlegung der Gartenarbeitsschule an einen in das Gesamtkonzept „Karlshorst-West/Blockdammweg“ integrierten Standort,
- die Gestaltung attraktiver Straßenräume durch neue Baustrukturen am Blockdammweg und an der Trautenauer Straße, dabei die Erhaltung und Integration der Denkmale auf dem Gelände der ehemaligen Gasanstalt nach Feststellung der aktuell schützenswerten Substanz und
- die Minimierung der städtebaulichen Auswirkungen einer eventuellen Kraftwerksmodernisierung oder eines Kraftwerksneubaus durch zeitnahe Aufstellung eines entsprechenden B-Planes; die Variante Energiepark wird nur ohne Bau eines Kühlturmes weiterverfolgt.
b) Die gewerbliche Revitalisierung aktiv zu unterstützen und dabei
- zur Verringerung/Vermeidung von bestehenden Konfliktpotentialen und für die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung der Gebietsentwicklung unter Nutzung der Vorarbeiten des Regionalmanagement Lichtenberg ein effektives Projektmanagement zu entwickeln
- die Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern zur Gewerbeflächenrevitalisierung und die Bildung von Projektpartnerschaften anzustreben und ein gemeinsames Maßnahmeprogramm von Bezirk und Grundstückseigentümern zu erarbeiten.
- Fördermöglichkeiten für die gewerbliche Revitalisierung zu prüfen und ggf. Förderanträge (GA) zu stellen.
c) mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen und das Büro für Wirtschaftsförderung zu beauftragen.