Auszug - Städtebauliche Leitlinien "Karlshorst-West"/Blockdammweg
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Hr. Geisel: Grundlage war BVV-Beschluss, 2 Varianten wurden untersucht Hr. Lehmann, Planungsbüro bsm: Vorzugsvariante ohne Kraftwerk,
Gewerbe längs des Blockdammweges, Grünzug als Verlängerung des vorhandenen und
Abgrenzung der Wohnbebauung zum Gewerbe; bei Variante mit Kraftwerk
Vergrößerung des Gewerbebereiches für größeren Abstand der Wohnbebauung zum
Kraftwerk Hr. Geisel: ungenutzte Gewerbestandorte sollten für Wohnen umgewidmet
werden Frage Hr. Petermann: Welche Rechtskraft haben die städtebaulichen Leitlinien? Antwort Hr. Güttler-Lindemann: daraus entsteht noch kein
Rechtsanspruch, es muss erst noch Planungsrecht geschaffen werden Frage Fr. v. d. Wall: Wie groß ist der Abstand der geplanten Wohnquartiere vom
Kraftwerk? Antwort Hr. Lehmann: ca. 420m Frage Hr. Kind: Warum ist kein Sportplatz vorgesehen? Antwort Hr. Güttler-Lindemann: Sportplatz ist in der Planung
vorgesehen Frage Fr. Jantz: Erfolgt Verlagerung der Gartenarbeitsschule nur im Rahmen
dieses Konzeptes oder ist sie grundsätzlich geplant? Antwort Hr. Güttler-Lindemann: grundsätzliche Berücksichtigung
eines Umzuges Abstimmung: 11 / 1 / 1, DS wird der BVV zur Zustimmung
empfohlen |
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