Drucksache - DS/1887/V  

 
 
Betreff: Feststellung der außergewöhnlichen Notlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Vorstand der BVV
23.11.2020    Nichtöffentliche Video-/Telefonkonferenz des Vorstandes der BVV (Vorstand)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 GO-BVV die außergewöhnliche Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis Ende Februar 2021.

 

 

BVV 25.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 GO-BVV die außergewöhnliche Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis Ende Februar 2021.

 

Stammbaum:
DS/1887/V   Feststellung der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/1887-01/V   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/1887-02/V   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
 
 

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