Drucksache - DS/1887-02/V  

 
 
Betreff: Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage
Status:öffentlichBezüglich:
DS/1887/V
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorstandstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Vorstand der BVV Beratung ff
20.09.2021    Nichtöffentliche Sitzung des Vorstandes der BVV (Vorstand)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2021 
Außerordentliche Nichtöffentliche Sitzung als Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Vorstand 20.09.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 GO-BVV das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis 31.10.2021.

 

 

BVV 20.09.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 GO-BVV das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis 31.10.2021.

 

Stammbaum:
DS/1887/V   Feststellung der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/1887-01/V   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/1887-02/V   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
 
 

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