Drucksache - DS/0001-19/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Große Anfrage soll in der Tagesordnung vor „Anträge“ und hinter „Vorlagen zur Beschlussfassung“ stehen. In diesem Zusammenhang soll der für die Geschäftsordnung zuständige Ausschuss eine Vorlage zur Abstimmung für die GO erarbeiten, in der eine Bestimmung von „Großer Anfrage“ im Unterschied zu „Schriftlicher Anfrage“ festgelegt wird.
Begründung:
Die Große Anfrage ist eines der stärksten Instrumente parlamentarischer Kontrolle, die der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Verfügung stehen. Mit ihr können die Verordneten Auskunft und Rechenschaft vom Bezirksamt zu politischen Fragen und Sachverhalten einfordern und öffentlich im Plenum diskutieren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Große Anfrage, so wie bisher am Ende der Tagesordnung, meist spät am Abend nicht mehr zum Zuge kommt und vertagt oder schriftlich beantwortet wird. Um die Große Anfrage als Instrument der politischen Auseinandersetzung wieder in Kraft zu setzen, ist deshalb erforderlich sie in der Tagesordnung weiter nach vorne zu bringen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Große Anfrage soll in der Tagesordnung vor „Anträge“ und hinter „Vorlagen zur Beschlussfassung“ stehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Große Anfrage soll in der Tagesordnung vor „Anträge“ und hinter „Vorlagen zur Beschlussfassung“ stehen. |
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