Drucksache - DS/0001-12/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (10), der lautet:
„Die Ausschüsse können eine/n Berichterstatter/in für die Sitzungen der BVV bestellen. In wichtigen Fällen kann ein/e weitere/r Berichterstatter/in als Vertreter/in der Ausschussminderheit bestellt werden.“
wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Solange die Funktion der „BerichterstatterIn“ nicht näher beschrieben wird und mit dieser Beschreibung nicht eine zusätzliche Redezeit in der Plenardebatte verbunden wird, ist es für den Ablauf der BVV-Sitzungen unerheblich, ob einE Verordnete als „BerichterstatterIn“ oder mit sonst irgendeiner Bezeichnung auftritt. Bisher sind in der GO der BVV keine zusätzliche Redezeiten oder andere Privilegien beschrieben, die aus einem Titel „BerichterstatterIn“ hervorgehen würden. Der Abschnitt (10), aus dem nichts resultiert, ist daher überflüssig.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 16 Absatz 10 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird ersatzlos gestrichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 16 Absatz 10 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird ersatzlos gestrichen. |
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